Herzlich willkommen auf meiner Website.

Ich habe in München Jura studiert und bin seit 1987 hier als Rechtsanwalt tätig.

Meine Kanzlei ist sowohl in rechtlicher als auch in sprachlicher Sicht international ausgerichtet. Ich berate und korrespondiere auch in Italienischer, Englischer, Französischer und Griechischer Sprache.

Im Laufe meiner langen beruflichen Tätigkeit habe ich viel Erfahrung sowohl im fachlichen Bereich als auch im Umgang mit meinen Mandanten sammeln können.

Die Erreichung der von meinen Mandanten verfolgten Ziele steht bei mir selbstverständlich immer im Vordergrund. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungen und Sorgerechtsstreitigkeiten muss den berechtigten Interessen der schwächsten Beteiligten, nämlich der Kinder, aber besonderes Augenmerk gewidmet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Rücksichtnahme auf das Wohl der Kinder letztendlich immer auch für die Eltern das Beste ist.

Einvernehmliche Lösungen von rechtlichen Konflikten sind, nicht nur im Familienrecht, sondern in allen Bereichen des Zivilrechts, oft für beide Parteien am günstigsten. Dies gilt sowohl für die finanzielle Seite als auch –was manchmal vernachlässigt wird- für die psychischen Auswirkungen. Ein langes und nervenaufreibendes Verfahren, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, kann sehr belastend sein. Umso frustrierender ist es, wenn, was durchaus häufig vorkommt, das Urteil dem entspricht, was die Parteien bereits am Beginn der Auseinandersetzung hätten vereinbaren können. Dann stellt man vielleicht fest, dass der einzige, der an der Sache verdient hat, der Anwalt war. Ich ziehe es vor, meine Mandanten von Anfang an über Kosten und Risiken aufzuklären und auf eine effektive aber kostengünstige Lösung hinzuarbeiten.

Meine Kanzlei befasst sich mit Zivil- und Strafrecht. Tätigkeitsschwerpunkte sind Forderungsbeitreibungen im In- und Ausland, Familienrecht und Strafrecht. Hinzu kommen Miet- und Arbeitsrecht aber auch allgemeine Zivilsachen und generell Fälle mit Auslandsberührung auch außerhalb des Zivilrechts.

Solide Kenntnisse der Grundzüge ausländischer Rechtsordnungen, sowohl im materiellen als auch im Verfahrensrecht, sind selbstverständliche Voraussetzung für meine Tätigkeit in Fällen mit Auslandsberührung. Meine Priorität ist es, die Probleme meiner Mandanten von hier aus selbst grenzübergreifend zu lösen durch direkte –mündliche und schriftliche- Kommunikation mit der Gegenseite. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis und wird ein Eingreifen vor Ort notwendig, kann ich mich auf ein über viele Jahre aufgebautes Netzwerk von zuverlässigen Kollegen im Ausland stützen. Meine Kanzlei kooperiert mit ausgesuchten Rechtsanwälten in allen europäischen Ländern von Finnland bis Spanien und von Großbritannien bis Griechenland. Auch in diesen Fällen bleibe ich Ansprechpartner und Verantwortlicher gegenüber meinen Mandanten.

Grundlage für den Erfolg in rechtlichen Angelegenheiten ist das gegenseitige Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Ich möchte Ihr Vertrauen gewinnen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich erläutere Ihnen gerne unverbindlich alles erforderliche, damit Sie entscheiden können, wie Sie Ihren Fall in Angriff nehmen möchten.



Anwaltskanzlei Stephan Schwinn