Honorar

Ich arbeite grundsätzlich auf Stundenhonorarbasis, wobei ich mindestens die gesetzlichen Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechne. Die Höhe des Stundensatzes hängt von der Schwierigkeit und dem Wert (Gegenstands- bzw. Streitwert) des Falls ab.  Gerne stehe ich für eine kostenlose und unverbindliche erste telefonische Auskunft zur Verfügung. Wenn Sie mich anrufen und Ihren Fall schildern werde ich Ihnen gerne erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Risiken und Chancen ich sehe, die Angelegenheit zu einem positiven Ergebnis zu führen.    Gegebenenfalls ist auch eine persönliche Erstberatung auf Stundenhonorarbasis angezeigt. Rufen Sie mich einfach an unter 089/338326 oder schreiben Sie mir (an stephan@schwinnlaw.de); ich melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.


Anwaltskanzlei Stephan Schwinn